ESG als Konzept ist nicht auf eine einzelne Person oder Organisation zurückzuführen. Vielmehr ist es das Ergebnis einer breiteren Bewegung hin zu nachhaltigeren und sozial verantwortlicheren Geschäftspraktiken, die sich im Laufe der Zeit entwickelt hat.
Die ESG-Kriterien wurden jedoch maßgeblich durch das „UN Global Compact-Programm“ und die „Principles for Responsible Investment“ (PRI) Initiative geprägt, die beide von den Vereinten Nationen unterstützt werden.
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4.1 UN Global Compact-Programm
Das UN Global Compact-Programm (UNGC) wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen (UN) Kofi Annan eingeführt und fordert Unternehmen auf, zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung einzuhalten.
4.2 Principles for Responsible Investment
Die „Principles for Responsible Investment“ (PRI) Initiative wurde 2006 ins Leben gerufen. Sie fordert institutionelle Investoren auf, bei ihren Anlageentscheidungen ESG-Faktoren zu berücksichtigen.
Diese beiden Initiativen haben dazu beigetragen, ESG-Kriterien im Mainstream des Finanzsektors zu etablieren, indem sie Unternehmen und Investoren dazu anregen, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu berücksichtigen.
Heute werden ESG-Kriterien von einer Vielzahl von Akteuren genutzt, darunter institutionelle Investoren, Rating-Agenturen, Beratungsunternehmen und NGOs. Jede einzelne Gruppe kann ihre eigenen spezifischen Kriterien und Methoden zur Bewertung von ESG-Faktoren haben.
Es gilt zu beachten, dass, obwohl ESG eine Terminologie für die Diskussion über nachhaltige Investitionen und Geschäftspraktiken bereitstellt, es jedoch immer noch Bereiche für Verbesserungen und Weiterentwicklungen gibt, insbesondere in Bezug auf die Standardisierung und Konsistenz gemeinsamer ESG-Bewertungen.
4.3 Was sind die zehn Prinzipien?
Die zehn Prinzipien, auf die man sich heute im Allgemeinen bezieht, stammen vom UN Global Compact, eine Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen dazu auffordert, nachstehende Richtlinien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung einzuhalten.
Menschenrechte
1. Unternehmen sollten den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und respektieren.
2. Sie sollten sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligen oder mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
3. Unternehmen sollten die Freiheit der Vereinigung und das wirksame Erkennen des Rechts auf Kollektivverhandlungen unterstützen.
4. Sie sollten alle Formen von Zwangsarbeit beseitigen.
5. Sie sollten die effektive Abschaffung der Kinderarbeit anstreben.
6. Sie sollten die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf fördern.
Umwelt
7. Unternehmen sollten einen vorsorglichen Ansatz zur Bewältigung von Umweltproblemen unterstützen.
8. Sie sollten Initiativen ergreifen, um eine größere Umweltverantwortung zu fördern.
9. Sie sollten die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
10. Unternehmen sollten gegen alle Formen von Korruption vorgehen, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Diese zehn Prinzipien haben einen erheblichen Einfluss auf das Konzept der hier beschriebenen „ESG-Kriterien“ und auf die sogenannten „SDGs“ (Sustainable Development Goals).
4.4 Was sind SDGs?
Im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die „Agenda 2030“* verabschiedet. Diese Agenda ist ein Fahrplan für die Zukunft, mit dessen Hilfe weltweit ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und dabei gleichsam die natürlichen Lebensgrundlagen aller Menschen dauerhaft bewahrt werden können. Dies umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Alle Staaten sind aufgefordert, ihr Tun und Handeln danach auszurichten. Dies impliziert auch das Erlassen von Richtlinien, Verordnungen und Gesetze.
* Die „Vereinten Nationen“ erarbeiteten die Agenda 2030 in einem über drei Jahre dauernden, transparenten Verhandlungsprozess unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Die Agenda soll Ausdruck sein, für eine neue Qualität der Politik: Alles soll mit Bedacht auf eine nachhaltige Entwicklung angegangen werden.
Die Agenda umfasst 17 Ziele sowie 169 Unterziele. Neben dem Kampf gegen den weltweit verbreiteten Hunger gehören beispielsweise auch das Abschaffen von Armut und die Diskriminierung von Frauen. Die Ziele umfassen auch Bildung für alle, der Schutz des Klimas und der Biodiversität sowie mehr Engagement für Frieden und Rechtsstaatlichkeit.
Die 17 Ziele für eine globale dauerhafte Entwicklung der Agenda 2030 richten sich an alle Regierungen weltweit, die gesamte Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft sowie die Wissenschaft.
SDGs als Liste
- Armut in jeder Form und überall beenden
- Ernährung weltweit sichern
- Gesundheit und Wohlergehen
- Hochwertige Bildung weltweit
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ausreichend Wasser in bester Qualität
- Bezahlbare und saubere Energie
- Nachhaltig wirtschaften als Chance für alle
- Industrie, Innovation und Infrastruktur
- Weniger Ungleichheiten
- Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Nachhaltig produzieren und konsumieren
- Weltweit Klimaschutz umsetzen
- Leben unter Wasser schützen
- Leben an Land
- Starke und transparente Institutionen fördern
- Globale Partnerschaft