Wertebasiertes ESG
Unternehmensethik im 21. Jahrhundert

S von ESG

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Social (Soziales)

„Social“ bezieht sich auf die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Beziehungen zu seinen Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und den Gemeinschaften, in denen es tätig ist, verwaltet. Es können hier beispielsweise Aspekte wie Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt sowie Beziehungen zur Gemeinschaft in Betracht gezogen werden.

Allgemeine Definition des Begriffs „social“

Der Begriff „Social“ im Kontext von sozialer Verantwortung bezieht sich auf die Pflicht einer Organisation oder Einzelperson, das Wohl der Gemeinschaft oder der Gesellschaft als Ganzes zu berücksichtigen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, sondern auch um proaktive Maßnahmen, die dazu beitragen, das soziale, kulturelle oder ökologische Umfeld positiv und konstruktiv zu beeinflussen.

Soziale Verantwortung kann sich in verschiedenen Formen manifestieren, sei es durch faire Arbeitsbedingungen, nachhaltige Geschäftspraktiken, gemeinnütziges Engagement oder die Förderung von Vielfalt und Inklusion.
Ziel ist es, einen positiven Einfluss auf die Gemeinschaft und die Umwelt auszuüben, indem ethische und nachhaltige Praktiken in den Geschäftsbetrieb integriert werden.

Die soziale Verantwortung eines Unternehmens (oft als Corporate Social Responsibility oder „CSR“ bezeichnet) ist heute für viele Stakeholder, einschließlich Verbraucher, Investoren und Mitarbeiter, von großer Bedeutung und wird oft als Indikator für die Gesamtintegrität und Nachhaltigkeit einer Organisation angesehen.

Synonyme

communal, collective, common, community, group, public (gemeinschaftlich, kollektiv, gemeinsam, Gemeinschaft, Gruppe, die Öffentlichkeit betreffend)

Etymologische Herkunft

Der Begriff „sozial“ bedeutet: „das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft betreffend, gesellschaftlich, gemeinschaftlich, der Allgemeinheit verbunden“ und stammt verwandtschaftlich aus „Sozius“ = „Begleiter, Gefährte, Freund“, als Entlehnung von lateinisch „socius“ = „Gefährte, Genosse, Teilnehmer, Bundesgenosse“; eine Substantivierung des lateinischen Adjektivs „socius“ = „gemeinsam“.

Der Begriff wird seit dem 18. Jh. bei den Enzyklopädisten, die in der Tradition der Naturrechtler (Grotius, Pufendorf) stehen, im Sinne von „auf die Beziehungen des Zusammenlebens gerichtet, der Gemeinschaft verbunden und ihr dienend“ zum Ausdruck einer natur- und vernunftgemäßen Moral, die das menschliche Zusammenleben prägt. Der Gebrauch des Adjektivs durch die Physiokraten setzt es in Beziehung zur Wirtschaft, bei Saint-Simon entwickelt es sich zum Gegensatz von frz. „individuel“, im Weiteren erhält es im Hinblick auf eine Lösung ökonomisch bedingter gesellschaftlicher Gegensätze den Sinn „durch Beseitigung überkommener Privilegien den gesellschaftlich und wirtschaftlich Benachteiligten stützend“. Im Deutschen erscheint sozial als selbständiges Adjektiv zuerst Anfang des 19. Jh. (Schelling, Goethe), während die im Jahre 1800 erschienenen Übersetzungen von Rousseaus „Contrat social“ dafür gesellschaftlich, Gesellschafts- oder öffentlich als Äquivalent benutzen. Erst in Zusammenhang mit dem nach 1830 merkbar eindringenden revolutionären französischen Ideengut bürgert sich sozial im Deutschen ein und wird zum politischen Schlagwort, vgl. „soziale Frage, soziale Verhältnisse, soziales Leben, soziale Idee, soziale Reform“ (19. Jh.). Ältere Komposita wie „Social(zu)stand“, „Socialgesetz“ (Ende 18. Jh.) dürften dagegen auf einer früheren, direkten Entlehnung aus dem Lateinischen beruhen*.

* Quelle: aus https://www.dwds.de/wb/sozialisieren#etymwb-1 (abgerufen am 14.09.2023)

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