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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt.
Davon sollen die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten profitieren. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.
Weiterführende Links
Erklärvideos
Lieferkettengesetz einfach erklärt (explainity® Erklärvideo) – 2023
Fast alles, was wir kaufen, wird global produziert. Nicht immer werden dabei Menschenrechte und Umweltschutzkriterien eingehalten. Das soll sich aber in Zukunft ändern mit dem Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG). Seit 2023 sind deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten verpflichtet, Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte und den Klimaschutz. Mehr dazu erfährst du in diesem Video.